Kosten

Kosten

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

In der Einzigartigkeit eines jeden Menschen spiegelt sich die besondere Gestaltung jeder Betreuung mit Empathie und Feingefühl wider


Ob Betreuung, Begleitung oder haushaltsnahe Dienstleistungen, wir erledigen alle Aufgaben mit gleicher Sorgfalt und Motivation. Gemeinsam bestimmen wir den Umfang und die spezifischen Aufgaben. Unsere Unterstützung steht bereits ab einer Buchungsdauer von zwei Stunden zu Verfügung.


Unsere Preise orientieren sich am von den Pflegekassen bewilligten Satz für Angebote zu Unterstützung im Alltag und können mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Falls kein Pflegegrad vorliegt, bieten wir unsere Dienstleistungen ebenfalls für Privatzahler an.


Gerne bieten wir Ihnen eine persönliche und kostenfreie Erstberatung an, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.

Für ein persönliches und unverbindliches Angebot setzten Sie sich einfach mit uns in Verbindung.



Beratung anfragen

Kurze Zusammenfassung der essenziellen Leistungen der Pflegekassen


Falls ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Zugang zu unterschiedlichen Leistungen, die von den Pflegekassen angeboten werden.

Insbesondere folgende Unterstützungsmöglichkeiten kommen für die Finanzierung von Betreuungsleistungen und Angeboten zur Alltagsunterstützung infrage:


  • Entlastungsbetrag
  • Pflegegeld
  • 40% Pflegesachleistungen
  • Verhinderungspflege + Anteil Kurzzeitpflege


​​Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der essenziellen Begriffe, Ansprüche und Voraussetzungen, um sich einen Überblick zu verschaffen.


Entlastungsbetrag


Nach erstmaliger Genehmigung eines Pflegegrades haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125€ pro Monat, unabhänging von der Pflegegradhöhe und zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegekasse. Bei Ehepaaren steht jedem Partner, der einen Pflegegrad hat, der Entlastungsbetrag zu.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und dient der Unterstützung pflegender Personen sowie der Förderung der Selbstbestimmtheit pflegebedürftiger Menschen. Er kann nicht frei verwendet werden, sondern ist ausschließlich für bestimmte Dienstleistungen vorgesehen.


Martas Familien- und Seniorenservice ist als zugelassener Anbieter für Alltagsunterstützung von den Pflegekassen anerkannt und kann diese Leistungen ebenfalls direkt mit den Pflegekassen abrechnen.



Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen können die monatlichen Ansprüche des Entlastungsbetrags angespart und zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Wenn beispielsweise von Januar bis August keine Angebote zur Alltagsunterstützung in Anspruch genommen wurden, steht im September ein Betrag von insgesamt 1.125 Euro pro Person mit Pflegegrad zur Verfügung. Nicht verbrauchte Restbeträge am Ende eines Kalenderjahres können ins Folgejahr übertragen und bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden.


Pflegegeld


Pflegebedürftige haben die Freiheit zu bestimmen, wie und von wem ihre Pflege erfolgt. Hierfür stehen ihnen zwei Optionen offen:

Das Pflegegeld oder die sogenannten Pflegesachleistungen. Um Pflegegeld zu erhalten, müssen sie sicherstellen, dass die häusliche Pflege oder Betreuung eigenverantwortlich sichergestellt wird, beispielsweise durch Angehörige.


Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse direkt an die Betroffenen überwiesen, und diese können frei darüber verfügen.


Der genaue Betrag des Pflegegeldes ist monatlich festgelegt:

Pflegegrad   Pflegegeld 2024 in Euro (€)


1                    0 €
2                    332,00 €
3                    572,00 €
4                    764,00 €
5                    946,00


(
Stand: Januar 2024)

Pflegesachleistung


Pflegesachleistungen können beispielsweise für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst genutzt werden. Dieser rechnet seine Dienstleistungen direkt mit der Kranken- bzw. Pflegekasse ab.


Es ist wichtig zu wissen, dass bis zu 40 % der Pflegesachleistungen auch in Betreuungsleistungen umgewandelt werden können. Der umgewandelte Betrag wird im Rahmen der Kombinationsleistung genauso behandelt, als hätte die Pflegebedürftige für diesen Betrag ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. In diesem Fall haben sie einen prozentualen Anspruch auf den verbleibenden Teil des Pflegegeldes, der durch die Pflegesachleistungen nicht aufgebraucht wurde.


Der genaue Betrag der Pflegesachleistungen wird monatlich festgelegt:

Pflegegrad   Pflegesachleistungen ab 2024 in Euro (€)
1                    0 €
2                    760,00 €    (304,00 € Umwandlungsanspruch)
3                    1.431,00 € (572,40 € Umwandlungsanspruch)
4                    1.778,00 € (711,20 € Umwandlungsanspruch)
5                    2.200,00 € (850,00 € Umwandlungsanspruch)

(Stand: Januar 2024)

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige benötigen auch mal eine Auszeit von der Pflege oder Betreuung. Durch die Verhinderungspflege können sie sich für bis zu 6 Wochen oder insgesamt 42 Tage pro Kalenderjahr vertreten lassen. Die Vertretung in der Pflege oder Betreuung kann tageweise oder stundenweise über Verhinderungspflege finanziert werden.


Die Betreuung kann sowohl von privaten Personen wie Bekannten, Familie oder Nachbarn übernommen werden, als auch von anerkannten Betreuungsdiensten wie Martas Familien- und Seniorenservice.


Wesentliche Voraussetzungen für die Verhinderungspflege sind:


  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein.
  • Die Pflegeperson möchte sich vorübergehend zurückziehen


Bei Inanspruchnahme der Verhinderungspflege durch einen anerkannten Betreuungsdienst gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 1612€ pro Kalenderjahr. Falls die Kurzzeitpflege nicht beansprucht wird, stehen zusätzlich 806€ pro Kalenderjahr zur Verfügung.


Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um in einem persönlichen Gespräch Ihre individuellen Möglichkeiten zu erläutern und gemeinsam die Höhe der Zuschüsse zu ermitteln.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir freuen uns auf Sie.

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