Kosten

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

„Jeder Mensch ist einzigartig – und so individuell gestalten wir auch jede Betreuung. Mit Empathie, Feingefühl und echter Sorgfalt kümmern wir uns um die Aufgaben, die Ihnen wichtig sind.“


Unsere Unterstützung beginnt bereits ab einer Buchungsdauer von zwei Stunden. Dabei gilt:


  • Mit Pflegegrad: Unsere Preise orientieren sich am von den Pflegekassen anerkannten Satz für Angebote zur Unterstützung im Alltag und können direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ohne Pflegegrad: Natürlich können Sie unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.


Um die passende Lösung für Sie zu finden, bieten wir Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung an. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung sinnvoll ist und wie sich die Kosten optimal gestalten lassen. Für ein unverbindliches Angebot setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung – wir nehmen uns Zeit für Sie.


Beratung anfragen

Kurzüberblick: Leistungen der Pflegekassen


Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen, die bei der Betreuung und Alltagsbegleitung helfen.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Möglichkeiten hier für Sie zusammengestellt:


  • Entlastungsbetrag – monatliche Unterstützung für anerkannte Angebote im Alltag
  • Pflegegeld – direkte Zahlung an Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder privat organisiert versorgt werden
  • Pflegesachleistungen (bis zu 40 %) – Zuschüsse für professionelle Hilfe im Alltag
  • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege (auch Ersatzpflege genannt) – finanzielle Unterstützung, wenn die reguläre Betreuungsperson vorübergehend ausfällt


Diese Leistungen können miteinander kombiniert werden – oft ist es sinnvoll, die Beträge geschickt zu nutzen, um möglichst viel Entlastung zu erhalten.


Wir beraten Sie gerne dabei, die passenden Ansprüche optimal auszuschöpfen und eine Lösung zu finden, die wirklich zu Ihrer Situation passt.

Entlastungsbetrag


"Mit Einfühlungsvermögen und Feingefühl gestalten wir jede Betreuung individuell – und sorgen mit unseren Leistungen dafür, dass Sie entlastet und gut begleitet sind.“


Wenn ein Pflegegrad vorliegt, erhalten Sie monatlich einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 131 €. Das gilt unabhängig vom Pflegegrad und ist kombinierbar mit anderen Pflegeleistungen. 


Als anerkannter Anbieter für Alltagsunterstützung dürfen wir diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Anders als bei Pflegesachleistungen können Sie den Entlastungsbetrag ansparen: Wird er nicht vollständig genutzt, wandert er in den Folgemonat – und sogar ins nächste Kalenderjahr. Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres Zeit, ihn flexibel einzusetzen.   


Damit Sie bedarfsorientiert planen können: Wenn Sie von Januar bis August auf die Inanspruchnahme verzichten, stehen Ihnen im September ganze 1.656 € zur Verfügung – das sind 8 × 131 € .


Pflegegeld


"Unser Ansatz: Sie behalten stets die Kontrolle – über Ihre Pflege, Ihre Wünsche, Ihr Leben.“


Bei Vorliegen eines Pflegegrades 2 bis 5 erhalten Sie monatlich ein Pflegegeld, das auf Ihren Namen überwiesen wird. Es steht Ihnen frei, dieses Geld flexibel zu verwenden – etwa für die Unterstützung durch Angehörige, Nachbarschaft oder andere selbstorganisierte Pflege:


Pflegegrad        Pflegegeld (ab 01.01.2025)


1                         0 €  

2                         347 €

3                         599 €

4                         800 €

5                         990 €


Pflegegrad 1 qualifiziert nicht für Pflegegeld, aber Sie können stattdessen den Entlastungsbetrag (131 €) nutzen.

 

Unser Ziel:

Sie sollen sich auf Ihre persönliche Pflege und Betreuung konzentrieren – wir kümmern uns darum, dass Sie wissen, was Ihnen zusteht.


Pflegesachleistung


„Professionelle Unterstützung im Alltag bedeutet Sicherheit, Entlastung und mehr Lebensqualität – weil jemand da ist, der mit Herz und Kompetenz anpackt.“


Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese werden von zugelassenen Pflegediensten erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Zusätzlich können bis zu 40 % dieser Beträge für anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung genutzt werden – also genau für Leistungen wie unsere Begleitung, Betreuung oder Hilfe im Haushalt.


Hier die aktuellen monatlichen Höchstbeträge (ab 1. Januar 2025):


Pflegegrad   Maximaler.                Davon bis zu 40%

                      Leistungsebetrag:    für Alltagsbegleitung:


1                    0 €                             0 €
2                    796 €                        318,40 €   
3                    1497 €                      598,80 €
4                    1859 €                      743,60 €
5                    2299 €                      919,60 €


Diese Leistungen können flexibel kombiniert werden – zum Beispiel mit Pflegegeld –, sodass eine Betreuung entsteht, die wirklich zu Ihrer Situation passt.


Verhinderungspflege (Ersatzpflege)


„Auch Pflege braucht Pausen – und dafür sind wir für Sie da. Damit Sie sicher sein können, dass in dieser Zeit liebevolle und verlässliche Unterstützung da ist.“


Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – wenn sie ausfallen, sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach für eine dringend benötigte Auszeit. Früher galten klare Grenzen; heute ist es flexibler:


  • Bis 30. Juni 2025 standen Ihnen bis zu 1.685 € jährlich zuzüglich bis zu 843 € Umwidmung aus der Kurzzeitpflege zur Verfügung – also bis zu 2.528 € im Jahr. 
  • Ab 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 €, das Sie flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen können – individuell und nach Ihrem Bedarf. 

  • Die Dauer der Verhinderungspflege wurde auf acht Wochen (56 Tage) im Jahr verlängert.
  • Vorpflegezeiten entfallen – ab der Einstufung in Pflegegrad 2 ist der Anspruch direkt nutzbar. 
  • Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige übernommen, sind Erstattungen bis zum doppelten Pflegegeld möglich. 


Ob stunden-, tage- oder wochenweise – wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden. Gemeinsam schauen wir, wie Sie das Budget für Erholung oder spontane Auszeiten bestmöglich nutzen können.