Leistungen

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Mit Herz und Kompetenz steigern wir Ihre Lebensqualität

Betreuung und Begleitung

Alle unsere Mitarbeiter sind mindetes gem. § 45a SGB XI geschult und somit bestens für Betreuungsleistungen vorbereitet. Viel bedeutsamer ist jeodch, dass unsere Mitarbeiter die Ihnen überlassenen Aufgaben mit Herz und Kompetenz ausführen.


Unsere Leistungen umfassen u.a.:


  • Gesellschaft leisten
  • Tagesausflüge
  • Besuch kultureller Veranstaltungen
  • Gemeinsames Einkaufen oder Erledigung Ihrer Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behördengänge, etc.
  • Vorlesen und Gesellschaftsspiele spielen
  • Spaziergänge
  • Planung und Vorbereitung von Familienfesten
  • Übernahme oder Unterstützung beim lästigen Papierkram
  • Unterstützung beim Umgang mit modernen Medien
  • Entlastung von Angehörigen


Natürlich sind dies nur beispielhafte Leistungen, welche zu dem Punkt Betreuung und Begleitung gehören.

Dabei stehen Werte wie persönliche Beziehung, Herzlichkeit, Ethik, Sorgfalt, und gegenseitiger Respekt im Mittelpunkt meiner Tätigkeit, denn:

 

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Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Unterstützung im Haushalt schafft ein wohltuendes Zuhause, indem sie die Lasten des Alltags erleichtert und Raum für Entspannung und Geborgenheit schafft.


Nachfolgend ein kleiner Überblick unserer Leistungen:


  • Reinigung Ihrer Wohnung oder des Hauses
  • Wäschepflege
  • Einkaufsdienst
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Betten beziehen
  • Blumen giessen
  • Lüftung der Wohnung
  • u.v.m.


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Beratung und Kostenplanung

Mit zunehmendem Bedarf an Unterstützung erhöht sich entweder die Belastung für die Familie oder die finanzielle Belastung in Entlastungsdienste. Oftmals gestaltet sich die Betreuung als koordiniertes Zusammenspiel verschiedener Helfer. Eventuell ist auch eine pflegerische Unterstützung durch den ambulanten Pflegedienst erforderlich.



Doch welche finanzielle Hilfe bietet die Pflegekasse konkret, und wie sollte man das Budget am effektivsten aufteilen? Begriffe wie Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege mögen verwirrend sein – wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie dabei, die verfügbaren Mittel bestmöglich für die Betreuung Ihrer Angehörigen einzusetzen.

Gem. § 45 a Abs. 1 SGB XI sind wir nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und können bei Vorliegen eines Pflegegrades auch mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.


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